Steirische Gastspielförderung regional

Die Steirische Gastspielförderung wendet sich direkt an VeranstalterInnen in der Steiermark. Theaterstücke aller Art können zur Förderung eingereicht werden. Grundvoraussetzung dabei ist, dass es sich um echte Gastspiele handelt. Festivals, Kabarett und Musikveranstaltungen werden nicht gefördert. Zu beachten ist auch, dass nur Veranstaltungen mit einem Mindestkartenpreis von Euro 4,50 gefördert werden.

Ihre Förderansuchen werden einer fachkundigen Jury zur Bewertung vorgelegt und müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Veranstalters/der Veranstalterin
  • Ort, Datum, Zeit und Art der Veranstaltung
  • Name des Stücks und der Theatergruppe
  • Anzahl der SchauspielerInnen
  • Technikaufwand
  • Vereinbartes Honorar/Gage
  • Anzahl und Preis der BesucherInnenplätze
  • Geschätzte Einnahmen/Sonstige Sponsoren
  • Höhe der angesuchten Förderung
  • Kopien der Rechnungen/Belege inklusive Zahlungsnachweise

Die Fachjury entscheidet über die Vergabe und Höhe der einzelnen Förderungen.

Zu den Formularen